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Die Ehe von einem Mann und einer Frau retten

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Brief an Ministerpräsident Seehofer, Innenminister Herrmann, Justizminister Bausback und Herrn Kreuzer:

Ehe retten JETZT. Bayern voran!

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer, sehr geehrter Herr Innenminister Herrmann,sehr geehrter Herr Justizminister Bausback, sehr geehrter Herr Kreuzer,

nach der überfallartigen Gesetzesentscheidung des Deutschen Bundestag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“) am 30. Juni 2017, bitte ich Sie dringend, als Bayerische Staatsregierung beim Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes den Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle zu stellen, um dieses Gesetz, das die Ehe in ihrem Wesensgehalt angreift, schnellstmöglich für nichtig erklären zu lassen. 

Die Ehe ist und bleibt eine auf lebenslange Dauer angelegte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden [kann], da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt.“ (… ) „Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. (Vgl. Urteil vom 17.07.2002) Karlsruhe hat dies 2012 in einem Urteil zur Beamtenbesoldung nicht nur bekräftigt, sondern erteilt jeglichem Antasten der Ehe eine klare Absage: "Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz. Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern." (Vgl. Urteil vom 19. Juni 2012)

Demnach steht das Gesetz zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare („Ehe für alle“) im Widerspruch zu Artikel 6 unseres Grundgesetzes und bedeutet einen schwerwiegenden Verfassungsbruch.

Außerdem öffnet dieses Gesetz die Büchse der Pandora: Bereits wenige Stunden nach der Abstimmung im Bundestag erhob die dadurch beflügelte LGBTI-Bewegung auf dem Webportal queer.de weitere unerhörte Forderungen, wie die „Abschaffung des diskriminierenden Schutzalters“ und „rechtliche Absicherungen für Menschen, die sich für Lebensgemeinschaften jenseits der Zweierkiste entscheiden“. Aber auch angesichts des rasant wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteils in unserem Land sind Forderungen nach einer weiteren Ausweitung der „Ehe“ auf Polygamie und dann auch Kinderehe zu erwarten.

Wenn der Wille da ist, besteht jedoch die sehr reelle Chance, dieses Ehe-Öffnungsgesetz im Normenkontrollverfahren wieder zu kippen. Unvergessen ist das Beispiel des von der CSU für junge Familien durchgesetzten Betreuungsgeldes, das auf Betreiben der SPD später vom Verfassungsgericht kassiert wurde. Bei der Ehe geht es um weit mehr. Es geht um die Grundfeste unserer Gesellschaft und unserer Kultur!

Angesichts der politischen Umstände und Machtverhältnisse in Deutschland liegt es jetzt allein an Ihnen, der Bayerischen Staatsregierung, die Eheöffnung noch vor der Bundestagswahl per Normenkontrollantrag zu verhindern, bevor die ersten „Ehe“schließungen und Kindesadoptionen vollzogen werden. Bitte handeln Sie!

Mit freundlichen Grüßen,

Rainer Preiss

 

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